ABGESAGT


Wiederladerlehrgang im BzS

Samstag 20. Mai , Sonntag 21. Mai von 08:30 bis ca. 17:00 Uhr und
Montag 22. Mai 2023 ab 12:30 (Prüfungstag)

Lehrgangsträger:
Lehrgänge für Schützen GbR
Veronika und Edgar Fleig
Friedrichstraße 19
77966 Kappel-Grafenhausen
Tel. 07822/7143, Mail: lfsve@posteo.de

Veranstaltungsort:
Ballistikzentrum Stahlziele GmbH
Ferdinand-von-Steinbeis-Ring 9 
75447 Sternenfels




 

Information zu Lehrgängen nach dem SprengG um eine Erlaubnis nach § 27 SprengG erhalten zu können,
damit Sie ihre Patronen (z.B. 6,35 ACP - 460 Weatherby Magnum) wiederladen, oder als Vorderlader- bzw. Böllerschütze tätig sein dürfen, müssen Sie die entsprechende Fachkunde nachweisen. Dies geschieht im Regelfall durch erfolgreich abgeschlossene Prüfung nach einem staatlich anerkannten Grundlehrgang. Ein solcher Lehrgang vermittelt die Kenntnisse und Fähigkeiten, die sowohl Wiederlader von Patronenhülsen wie 
auch Vorderlader- und Böllerschützen benötigen. Während des Kurses, der 2 1/2 Tage dauert und Samstag, Sonntag und Montag stattfindet, werden nicht nur eigenhändig Patronen geladen, sondern auch mit einer Vorderlader Waffe oder einem Böller geschossen. 

Das Sozialministerium von Baden Württemberg hat den Gewerbeaufsichtsämtern die Arbeit außerhalb der regulären Dienstzeiten verboten. Auch wir mussten uns diesen Gegebenheiten anpassen und darum unsere Termine umstellen. Die Kurse beginnen Samstag & Sonntag jeweils um 8:30 Uhr und gehen bis ca. 17:00 Uhr, Montag ab 12:30 Uhr (13:00 Uhr Prüfung). Der Prüfungsvorsitz wird von einem Vertreter des Regierungspräsidiums Tübingen ausgeübt. Jeder Kursteilnehmer erhält nach bestandener Prüfung (schriftlich und mündlich) ein Zeugnis ausgehändigt. 

Alle Lehrgangsteilnehmer erhalten umfangreiches Lehrmaterial, das später auch als Nachschlagematerial dienen kann, und dazu dient sich intensiv auf die Prüfung vorzubereiten. Im Lehrgangspreis ist das Lehrmaterial mit enthalten. 

Für die Teilnahme am Lehrgang benötigen sie eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“, Ihrer Waffenrechtsbehörde beantragen können. Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung, können Sie am Lehrgang nicht teilnehmen. Bringen Sie deshalb unbedingt Ihre Unbedenklichkeitasbescheingung UND Ihren Personalausweis zum Lehrgangsbeginn mit. Sie darf zum Zeitpunkt des Kurses nicht älter als 12 Monate sein.


Geschäftsbedingungen für Widerladelehrgang
1. Der Lehrgangsteilnehmer nimmt an einem staatlich anerkannten Lehrgang für Wiederlader, Vorderladerund
Böllerschützen teil.
2. Der Lehrgangsträger vermittelt in einem Lehrgang in Theorie und Praxis das notwendige Fachwissen.
3. Nach bestandener Prüfung erhält der Lehrgangsteilnehmer ein Fachkundezeugnis mit dem er bei seiner
zuständigen Behörde eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz beantragen kann.
4. Eine Anmeldung zum Lehrgang kann erst berücksichtigt werden, wenn die vollständige Kursgebühr auf
dem Konto des Lehrgangsträgers eingegangen ist.
5. Eine Lehrgangsteilnahme ohne gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ausgeschlossen.
Zum Kursbeginn muss diese im Original mitgebracht werden.
6. Bei Lehrgangsbeginn hat sich der Lehrgangsteilnehmer unaufgefordert auszuweisen und somit dem
Lehrgangsleiter oder einer von Ihm beauftragten Person eine Identitätskontrolle zu ermöglichen.
7. Sollte der Lehrgangsinteressent nach erfolgter Einladung von seiner Anmeldung zurücktreten, hat der
Lehrgangsträger das Recht die gezahlte Lehrgangsgebühr zurückzubehalten.
8. Der Lehrgangsinteressent wird spätestens zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn zum Lehrgang eingeladen.
Er erhält spätestens zwei Wochen vor Lehrgangstermin die Lehrgangsunterlagen.
9. Bei Fernbleiben von dem Lehrgang verfällt die geleistete Lehrgangsgebühr.
10. Urheberrecht – Copyright
Die Verfasser haben das alleinige Copyright an dem Lehrmaterial. Sämtliche Rechte der Speicherung,
Vervielfältigung, Verarbeitung, Veröffentlichung und Weitergabe sind vorbehalten. Auch eine auszugsweise
Speicherung, Vervielfältigung, Verarbeitung, Veröffentlichung oder Weitergabe bedarf dem vorherigen
schriftlichen Einverständnis der Verfasser.
Die kostenlose Weitergabe oder der Verkauf dieses Lehrmaterials an einen Dritten ist ausdrücklich
untersagt. Bei Zuwiderhandlung haftet der Lehrgangsteilnehmer für den entstandenen Schaden.